10.11.20: der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. meldet

Ryanair muss Zusatzkosten für eine Umrechnung des Ticketpreises von britischen Pfund in Euro künftig offen ausweisen. Das hat das Landgericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden. Die Verbraucherschützer hatten der irischen Fluggesellschaft vorgeworfen, Umrechnungsgebühren zu verschleiern, die in dem erst gegen Ende der Buchung genannten Euro-Preis enthalten waren. 

„Fluggesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, alle Kosten anzugeben, die dem Kunden entstehen. Der Ticketpreis ist entsprechend aufzuschlüsseln“, sagt Kerstin Hoppe, Rechtsreferentin beim vzbv. „Trotzdem versuchen Airlines immer wieder, Kosten zu verstecken und die gesetzlichen Regelungen zu umgehen. Es ist wichtig, dass die Gerichte dem einen Riegel vorschieben.“